ZULASSUNGS - & KENNZEICHEN - DIENST   HADEN
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Kurzzeitzulassung für max. 5 Tage:

  • Versicherungsbestätigung oder PIN - Nr.
  • Falls nicht vorhanden, bieten wir Ihnen an, unsere zu verwenden
  • Ausweiskopie
  • Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Fahrgestellnummer komplet (17-stellig)
  • Kurzzeitzulassung nur für 1. Wohnsitz möglich (D*)
  • Kurzzeitzulassung für ausländische Halteradressen möglich (EU & andere**) 
  • Original des letzten TÜV-Berichtes

*z:B. Sie haben Ihren 1. Wohnsitz in Rastatt (RA); Sie haben einen 2. Wohnsitz in Karlsruhe (KA); Sie können nur bei der Zulassungsbehörde in RA eine Kurzzeitzulassung erhalten; KA ist nicht möglich. 

**z.B. Sie haben Ihren 1. Wohnsitz in Istambul, Türkei; Sie können in Karlsruhe oder jeder anderen deutschen Stadt eine Kurzzeitzulassung erhalten.

Zollzulassung für 15 Tage / 30 Tage / 60 Tage oder mehr

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • TÜV-Nachweis, Gültigkeit für den Versicherungszeitraum
  • Ausweiskopie
  • Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
    • Versicherungsbestätigung oder PIN – Nr. für Verzollung
    • Falls nicht vorhanden, bieten wir Ihnen an, unsere zu verwenden
    • KFZ muß abholbereit sein, eine Vorfahrt ist erforderlich!
  • SEPA-Lastschriftmandat 
  • Original des letzten TÜV-Berichtes

Zulassungs- und Kennzeichendienst Haden | info@zulassungsdienst-haden.de